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   LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05   

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https://dejure.org/2006,2884
LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05 (https://dejure.org/2006,2884)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.04.2006 - L 9 AL 163/05 (https://dejure.org/2006,2884)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. April 2006 - L 9 AL 163/05 (https://dejure.org/2006,2884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 330 Abs 2 SGB 3, § 136 Abs 3 SGB 3, § 137 Abs 3 S 1 SGB 3
    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz - Verletzung der Sorgfaltspflicht - grobe Fahrlässigkeit - Kennenmüssen der Unrichtigkeit der Leistungshöhe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck der Regelung über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte in§ 330 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III); Voraussetzungen der Durchbrechung des Vertrauensschutzes des Begünstigten nach § 330 Abs. 2 SGB III; Voraussetzungen für die Annahme ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeldbescheid: Arbeitsloser muss diesen auf Richtigkeit prüfen

  • fh-sozialversicherung.de

    Bösgläubigkeit bei überhöhter Leistungsgewährung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wer sich für die Höhe seines Arbeitslosengeldes nicht interessiert, handelt grob fahrlässig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wer sich für die Höhe seines Arbeitslosengeldes nicht interessiert, handelt grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Die Obliegenheit eines Bescheidempfängers zur Kenntnisnahme eines ihm bekannt gegebenen begünstigenden Verwaltungsakts umfasst regelmäßig die Leistungshöhe als Kern des Verfügungssatzes des Verwaltungsakts, welcher nicht lediglich gedankenlos gelesen werden darf (Anschluss an BSG vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Zur Begründung lässt er anwaltlich sein erstinstanzliches Vorbringen vertiefen: Er habe als Leistungsempfänger auf die Richtigkeit des Arbeitslosengeld-Bewilligungsbescheides vertrauen können und sei nicht verpflichtet gewesen, den Bescheid anhand der abstrakten Erläuterungen über die Voraussetzungen eines Anspruchs im Merkblatt für Arbeitslose des Näheren auf seine Richtigkeit zu überprüfen (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).

    Eine Obliegenheit, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, besteht, auch wenn sie nicht ausdrücklich geregelt ist (BSG vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Dem Leistungsempfänger, der die Fehlerhaftigkeit nicht aus der Bescheidbegründung erkennen kann, wird grobe Fahrlässigkeit vielmehr nur dann vorzuwerfen sein, wenn der Fehler ihm bei seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten aus anderen Gründen geradezu "in die Augen springt", beispielsweise wenn die bewilligte Lohnersatzleistung offensichtlich außer Verhältnis zu dem zugrunde liegenden Arbeitsentgelt stünde (BSG vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Grobe Fahrlässigkeit ist zu bejahen, wenn der Betroffene schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (ständige Rechtsprechung; BSG vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

  • BSG, 21.05.1974 - 7 RKg 8/73

    Kindergeld - Rückforderung - Grobfahrlässige Unkenntnis - Entreicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Die augenfällig fehlerhafte Höhe des Leistungsbetrags bei rechtswidrigem Leistungssatz kann als Tatsache auf Laienebene Anknüpfungspunkt für sich aufdrängende vertrauensschädliche Richtigkeitsüberlegungen sein, welche nicht bei der unbestimmten Vorstellung enden dürfen, es werde schon stimmen (Anschluss an BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).

    Wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden, kann dies auch vorwerfbar sein (vgl. BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80); Merkblattausführungen zur Abhängigkeit der Höhe der Lohnersatzleistung von dem zuletzt durchschnittlich erzielten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen beachtet werden (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).

    Wenn der Kläger vor diesem Hintergrund den Bewilligungsbescheid vom 19. Juni 2002 nicht "studierte", sondern - wie die von ihm beispielhaft genannten Kontoauszüge - lediglich "abheftete" (vgl. seine Erklärung in der mündlichen Verhandlung am 10. April 2006), fehlte es bereits an dem von ihm zu erwartenden Minimum einer Kenntnisnahme; denn wer überhaupt nicht oder nur gedankenlos liest oder sich mit der unbestimmten Vorstellung, es werde schon stimmen, begnügt, handelt grob fahrlässig (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Eine Sorgfaltspflichtverletzung i.S.v. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X sei lediglich dann zu bejahen, wenn schon einfache, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden seien, mithin nicht beachtet worden sei, was in dem zu beurteilenden Fall jedem hätte einleuchten müssen (Bezugnahme auf BSGE 62, 103).
  • LSG Bayern, 30.04.2004 - L 8 AL 18/03

    Rücknahme und Erstattung von Arbeitslosenhilfe; Voraussetzungen des Bezuges von

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Einer Leistungsempfängerin wurde zu Gute gehalten, dass sie nach Verringerung der wöchentlichen Arbeitslosengeldleistung von 278, 11 DM auf eine Arbeitslosenhilfeleistung von 245, 70 DM darauf habe vertrauen dürfen, dass das anzurechnende Partner-Einkommen von 195, 82 DM auch bereits berücksichtigt sei (Bayerisches Landessozialgericht vom 30. April 2004 - L 8 AL 18/03).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80

    Versicherungszugehörigkeit - Zivilbedienstete - Streitkräfte - Belgien

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden, kann dies auch vorwerfbar sein (vgl. BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80); Merkblattausführungen zur Abhängigkeit der Höhe der Lohnersatzleistung von dem zuletzt durchschnittlich erzielten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen beachtet werden (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 6 S 1132/88

    Sozialleistungen (Pflegegeld) - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Beispiele aus der Rechtsprechung: Einem Leistungsempfänger, der die Differenz zwischen 360 DM bewilligter und 560 DM ausgezahlter Sozialhilfe nicht erkannte, wurde vorgeworfen, dass er vor der Tatsache der Überzahlung gleichsam "die Augen verschlossen" habe (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 14.05.1990 - 6 S 1132/88).
  • LSG Bayern, 29.07.2004 - L 9 AL 381/02

    Teilweise Rücknahme einer Arbeitslosengeld-Bewilligung als rechtswidriger

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Monatsentgelt von 2.073,00 DM brutto und dem im Bescheid irrtümlich zugrunde gelegten Wochenentgelt von 1.980,00 DM wurde einem Leistungsempfänger als augenfällig überhöhtes Bemessungsentgelt vorgehalten (Bayerisches Landessozialgericht vom 29. Juli 2004 - L 9 AL 381/02).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2005 - L 3 AL 103/04
    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05
    Die Differenz zwischen der bewilligten Leistung von 41, 30 EUR wöchentlich und der überwiesenen Leistung von 270, 22 EUR monatlich hätte einem Leistungsempfänger Anlass zu Richtigkeitsüberlegungen sein müssen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 24. Juni 2005 - L 3 AL 103/04).
  • LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 33/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Unterhaltsgeld -

    Diese Aussage weckt Zweifel, ob der Kläger seiner Obliegenheit, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - s.o.; Urteil des erkennenden Senats vom 10. April 2006 - L 9 AL 163/05 -), nachgekommen ist.
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 97/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung bzgl. gewährter Arbeitslosenhilfe und Beiträge

    Dabei ist auch auf Rechtskunde und Erfahrung mit behördlichem Handeln abzustellen (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 25. August 2006 - L 8 AL 218/05 - Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 10. April 2006 - L 9 AL 163/05 - Urteil des Landessozialgerichtes Brandenburg-Berlin vom 07. April 2006 - L 4 AL 45/04 -).
  • SG Kassel, 09.12.2015 - S 6 R 454/14
    Dem Leistungsempfänger, der die Fehlerhaftigkeit nicht aus der Bescheidbegründung erkennen kann, wird grobe Fahrlässigkeit nur dann vorzuwerfen sein, wenn der Fehler ihm bei seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten aus anderen Gründen geradezu "in die Augen springt" (Hessisches LSG, Urteil v. 10.04.2006, Az. L 9 AL 163/05 - juris, Rn. 20 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AL 2232/08
    Ergibt sich die fehlerhafte Zuordnung von Tatsachen zu gesetzlichen Merkmalen (Subsumtion) nicht aus der Bescheidbegründung, liegt grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich nur vor, wenn der Fehler dem Betroffenen bei seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten aus anderen Gründen "in die Augen" springt (Hessisches LSG, Urteil vom 10. April 2006 - L 9 AL 163/05 - (juris) unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17. April 1964 - 10 RV 1299/61 - SozR Nr. 15 zu § 47 VerwVG).
  • SG Hannover, 18.06.2007 - S 45 AS 396/07
    Die Kenntnisnahme eines bekannt gegebenen begünstigenden Verwaltungsakt umfasst regelmäßig die Leistungshöhe als Kern des Verfügungssatzes des Ver-waltungsaktes, welcher nicht lediglich gedankenlos gelesen werden darf (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 08.02.2001, B 11 AL 21/00 R; Hessisches Lan-dessozialgericht, Urteil vom 10.04.2006, L 9 AL 163/05).
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